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STEIGER BAU GMBH

Polier (m/w/d) in Legau

Du koordinierst dein Team auf wechselnden Rohbau-Baustellen und steuerst die fachgerechte Ausführung. Dazu 30 Tage Urlaub und ein Geschäftskombi, den du auch privat nutzt. Bewerbung in unter 2 Minuten, ohne Anschreiben.

  • 30 Tage Urlaub
  • Zusätzliches Urlaubsgeld
  • Geschäftskombi auch privat

Darum geht es

  1. Morgens um 7:00 Uhr am Firmensitz in Legau treffen, den anstehenden Einsatz abstimmen und zur zugeteilten Baustelle fahren

  2. Die Arbeiten deines Teams auf der Baustelle koordinieren

  3. Die fachgerechte Herstellung der jeweiligen Rohbauten steuern

  4. Die Ausführung der Bauarbeiten überwachen und dafür sorgen, dass die Arbeiten auf wechselnden Baustellen qualitätsorientiert, flexibel und zuverlässig umgesetzt werden

Das bekommst du

30 Tage Urlaub

Du erhältst 30 Tage Urlaub pro Jahr und hast damit ausreichend Zeit für Erholung.

Zusätzliches Urlaubsgeld

Zusätzlich zu deinem Gehalt erhältst du Urlaubsgeld für deine freie Zeit.

Privat nutzbarer Geschäftskombi

Dir steht ein Geschäftskombi zur Verfügung, den du auch privat nutzen darfst.

Kostenlose Arbeitsausstattung

Du erhältst kostenlose Arbeitskleidung sowie ein Geschäftshandy für deinen Arbeitsalltag.

Das solltest du mitbringen

  • Du besitzt einen gültigen Kranschein für den sicheren Einsatz auf den Baustellen

  • Du verfügst über einen Pkw-Führerschein sowie die Fahrerlaubnis der Klasse BE

  • Du bist bereit, montags bis donnerstags von 7:00 bis 16:30 Uhr und freitags von 7:00 bis 15:00 Uhr zu arbeiten

Das Unternehmen

Die Steiger Bau GmbH aus Legau realisiert Bauprojekte von der Planung über den Rohbau bis zum Innenausbau. Das zwölfköpfige Bauunternehmen führt Neubauten, Umbauten und Sanierungen für Wohngebäude, Gewerbeimmobilien und öffentliche Bauten aus.

In unter 2 Minuten beworben

5 kurze Fragen beantworten, Lebenslauf hochladen, fertig. Kein Anschreiben nötig. Du bekommst zeitnah eine Rückmeldung.

– GENDERERKLÄRUNG –

Aus Gründen der Lesbarkeit wird auf dieser Website darauf verzichtet, durchgehend geschlechtsspezifische Formulierungen zu verwenden. Soweit personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Mann, Frau und Divers in gleicher Weise. Dies soll jedoch keinesfalls eine Geschlechterdiskriminierung oder eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes zum Ausdruck bringen.